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BVerwG, 18.06.1990 - 7 B 66.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 01.06.1989 - 5 K 254/88
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1991/89
- BVerwG, 18.06.1990 - 7 B 66.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83
Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis
Auszug aus BVerwG, 18.06.1990 - 7 B 66.90
Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem Senatsurteil vom 11. April 1986 (nicht wie von der Beschwerde angegeben 1976) - BVerwG 7 C 50.83 - liegt nicht vor; die Beschwerde benennt keinen entscheidungserheblichen Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz von dem Urteil vom 11. April 1986 im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen wäre. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90
Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten
Auszug aus BVerwG, 18.06.1990 - 7 B 66.90
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung aus §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1 GKG (Mittelwert einer Streitwertregelspanne von 2.000 DM bis 10.000 DM in Streitigkeiten des Anschluß- und Benutzungszwangs - vgl. Entwurf eines Streitwertkatalogs in NVwZ 1989, 1042 ).